Aufklärung der Beschädigungen an Nord Stream 1 und 2
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Informationen von der Europäischen Union und ihren Agenturen (u. a. EUSPA) zur Aufklärung der Beschädigungen an Nord Stream 1 und Nord Stream 2 vom 27. September 2022 angefordert, und wenn ja, welche konkreten Informationen zu welchem konkreten Zeitpunkt wurden angefordert, bzw. wenn nicht, aus welchen Gründen wurden keine Informationen angefordert?