Aufhebung von für das Beitrittsgebiet geltende Gesetze ohne aktuellen Anwendungsbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben das Anpflanzungseigentumsgesetz vom 21. September 1994, das Meliorationsanlagengesetz vom 21. September 1994 und das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001, die nur im Beitrittsgebiet gelten, heute noch einen Anwendungsbereich, und wenn nein, was spräche ggf. dagegen bzw. dafür, sie aufzuheben (z. B. durch Aufnahme in den Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag, Bundestagsdrucksache 17/10755)?