Aufhebung des Status als Schutz- und Sicherheitshafen für bestimmte Häfen von Helgoland, Wittdün und Borkum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und auf welchem Wege ist die Gemeinde der Insel Helgoland über die Entscheidung und die Gründe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes informiert worden, dass die Vor- und Südhäfen der Insel Helgoland, wie auch die Hafenstandorte Wittdün und Borkum, mit Ende des Monats Oktober 2019 ihren Status als Schutz- und Sicherheitshafen verlieren und nur noch als Bundeshäfen gelistet werden sollen?<br /> <br /> Welche Änderungen hält die Bundesregierung dadurch für die Nutzung der Hafenanlagen und dabei insbesondere für Bäderverkehr, Sportbootverkehr und Börte für möglich?