Aufhebung des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bahn AG aus 2001 zum Beginn von Baumaßnahmen erst nach rechtskräftigem Abschluss sämtlicher Planfeststellungsabschnitte sowie Vertretbarkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann hat der Vorstand der bundeseigenen Deutschen Bahn AG (DB AG) seinen Beschluss von 2001, nach dem Baumaßnahmen erst begonnen werden dürfen, wenn alle Planfeststellungsabschnitte bestandskräftig/ rechtskräftig festgestellt sind, aufgehoben, und hält die Bundesregierung als Vertreterin des Eigentümers der bundeseigenen DB AG die entstehenden Risiken für das Unternehmen – und damit für den Eigentümer Bund – für vertretbar, wenn Baumaßnahmen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen begonnen werden, ohne dass alle Planfeststellungsabschnitte bestandskräftig/rechtskräftig abgeschlossen sind?