Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien im Rahmen der Erdbebenkatastrophe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung von Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, die (EU-)Sanktionen gegen Syrien aufzuheben (u. a. "Erdbeben-Hilfe für Syrien: Dringend benötigt, schwierig zu liefern" dpa vom 10. Februar 2023, "Rettung unter Vorbehalt" sueddeutsche.de vom 8. Februar 2023, "Warum kaum Hilfe nach Syrien gelangt" tagesschau.de vom 8. Februar 2023, "Nach Erdbeben erneute Debatte um Sanktionen gegen Syrien" dpa vom 8. Februar 2023), und bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, dass Hilfslieferungen für Syrien nicht durch Sanktionen beeinträchtigt seien ("Außenamt: Hilfsgüter von Sanktionen gegen Syrien nicht betroffen" epd vom 8. Februar 2023, "Warum kaum Hilfe nach Syrien gelangt" tagesschau.de vom 8. Februar 2023) oder wird sie sich in der Europäischen Union aktiv für eine (Teil-) Aufhebung, Aussetzung oder Lockerung, wie es beispielsweise auch die USA angekündigt haben ("Biden sagt Türkei und Syrien Millionenhilfe zu – Sanktionen gelockert" dpa vom 10. Februar 2023), der Sanktionen einsetzen, um humanitäre Hilfe und einen Wiederaufbau zu ermöglichen?