Aufhebung der Reisewarnung für vier türkische Provinzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Anhand welcher Kriterien hat die Bundesregierung die vier Provinzen in der Türkei (Provinzen Aydin, Izmir, Muğla und Antalya), von der ansonsten für die Türkei ausgesprochene Reisewarnung aufgrund von COVID-19, ausgeschlossen, und wie gewährleistet sie die Sicherheit der Bundesbürger unter der Berücksichtigung, dass das ganze Land sonst als Risikogebiet eingestuft wird und innerhalb des Landes Reisefreiheit herrscht, was das Infektionsrisiko generell erhöht?