Aufhebung der Kappung von Vorstandsgehältern bei vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung unterstützten Banken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) es für zulässig hält, schon bei Aufnahme von Zinszahlungen durch Banken die Kappung der Vorstandsgehälter zu beenden, und welche Position hat dazu die Bundesregierung?<br /> <br /> Für welche Banken, die von dem SoFFin unterstützt wurden, wurde die Kappung der Vorstandsgehälter aufgehoben?