Aufhebung der Deckelung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation des SGB VI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, in nächster Zeit durch eine Gesetzesänderung den sogenannten Deckel von der medizinischen Rehabilitation des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zu nehmen, damit diese Leistungen – angesichts der demografischen Entwicklung und Änderungen am Arbeitsmarkt – im angemessenen Umfang bewilligt werden können, und wenn ja, wie sieht diese Gesetzesinitiative konkret aus?