Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht das Bundesministerium für Gesundheit angesichts der Feststellung des Bundesministers für Gesundheit, dass Corona-Infektionswellen "nicht mehr die gesamte Bevölkerung" erfassen und "wir in einen endemischen Zustand übergehen" (vgl. Bundesminister Dr. Karl Lauterbach, "heute journal" vom 28. Dezember 2022) eine Handlungspflicht der Bundesregierung, von der Ermächtigung in § 28b Absatz 8 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch zu machen?