Aufgabenbereich des Bundesamts für Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass unter die in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 20/7650 zitierte gesetzliche Aufgabenbeschreibung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch das "Senken von Umfragewerten" einer Partei subsumiert werden kann, eine darauf abzielende Amtstätigkeit also nicht rechtswidrig ist?