Aufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinananzierungsgesellschaft mbH
Regelungen bezüglich der Weitergabe von Informationen durch die VIFG an politische Parteien, Bundestagsfraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Frage der Weiterentwicklung der Gesellschaft; Gefahr der bevorzugten Informationsweitergabe an einzelne Akteure<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)