Aufforderung zur Abgabe der Ausnahmegenehmigung für die medizinische Verwendung von Cannabis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zur medizinischen Verwendung von Cannabis wurden bisher nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 2017 und einer Übergangszeit von drei Monaten durch die Bundesregierung beziehungsweise durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgefordert, die Ausnahmegenehmigung abzugeben, und wie viele Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber sind dieser Aufforderung bisher nachgekommen?