Aufforderung von Jugendlichen mit SGB II-Bezug zur Aufnahme von Arbeit trotz bestehender Schulpflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Jugendliche im SBG-II-Bezug trotz bestehender Schulpflicht von den SGB-II-Behörden zur Aufnahme von Arbeit aufgefordert worden sind (bitte detailliert aufführen), und wie erklärt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Jugendliche mangels Volljährigkeit bis zu 18 Jahre nur eingeschränkt geschäftsfähig sind (z. B. kein eigenmächtiger Abschluss von Mobilfunkverträgen oder Kontoeröffnung möglich), aber nach geltender Rechtslage ab Vollendung des 14. Lebensjahres vom Gesetzgeber für geschäftsfähig im Verkehr mit den SGB-II-Behörden erklärt werden mit allen daraus möglichen Konsequenzen inkl. Sanktionierung?