Aufenthaltsregelungen für aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser den Appellen aus sächsischen Ministerien zur Aufenthaltsregelung bei nichtukrainischen Geflüchteten aus der Ukraine nachkommen (vgl. Sächsische Zeitung vom 12. September 2022, Seite 6, "Geplatzte Träume": Sachsens Wirtschaftsminister Sebastian Gemkow drängt demnach auf eine Lösung des Bundes, weil sonst ein Flickenteppich drohe, das Sächsische Innenministerium verwies darauf, dass der Bund den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine laut EU-Recht auch auf Drittstaatsangehörige ausweiten könne), zumal dies nach meiner Auffassung ihren ursprünglichen eigenen Versprechungen jedenfalls zu drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine entspricht (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1267, Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 34, wenn nein, bitte begründen), und welche Zwischenergebnisse oder Antworten des Bundesinnenministeriums gibt es auf die Bitte der Kultusministerkonferenz, Wege zu prüfen, um Betroffenen mehr Zeit zur Aufnahme ihres Studiums in Deutschland zu verschaffen (vgl. Sächsische Zeitung vom 12. September 2022, Seite 6, "Geplatzte Träume")?