Aufenthaltsrechtlicher Hintergrund der am 7. Dezember 2023 von Pakistan eingeflogenen afghanischen Staatsangehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich bei den kürzlich nach Leipzig von Pakistan aus eingeflogenen 188 afghanischen Staatsangehörigen (www.wallstreet-online.de/nachricht/17623444-188-afghanen-leipzig-gelandet-verbleib-ungeklaert) um Personen, die schon eine Aufnahmezusage im Rahmen der Aufnahmeprogramme für Ortskräfte oder besonders schutzbedürftige Afghanen erhalten hatten, oder handelt es sich um einen anderen, zusätzlichen Personenkreis (falls Letzteres zutrifft, bitte die Kriterien für die Auswahl dieser Personen darlegen), und wie viele der 1,7 Millionen ohne Aufenthaltsrecht in Pakistan befindlichen Afghanen, die Pakistan nach Afghanistan zurückführen will (www.tagesschau.de/ausland/asien/pakistan-abschiebungen-afghanen-100.html), beabsichtigt die Bundesregierung nach Deutschland zu holen?