Aufenthaltserleichterungen für Asylbewerber (G-SIG: 11001125)
Rechtsverordnungen nach § 25 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz, Fälle "unbilliger Härte" im Sinne des § 25 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz, Teilnahme von Asylbewerbern, die in örtlichen Sportvereinen oder Jugendgruppen mitwirken, auch an Sportbegegnungen außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung