Aufenthaltserlaubnis für syrische Flüchtlinge mit in Deutschland lebenden Verwandten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für wie viele syrische Flüchtlinge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder die Aufnahme bei Verwandten angemeldet (bitte nach Bundesländern und Aufnahme über Länderanordnungen/Regelung nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes differenzieren), und in wie vielen Fällen wurde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?<br /> <br /> Inwieweit wird sich die Bundesregierung für eine unbegrenzte Aufnahme von syrischen Flüchtlingen bei ihren hier lebenden Verwandten einsetzen, und welche konkreten Schritte für eine weitere Aufnahme syrischer Flüchtlinge bei hier lebenden Verwandten oder aus humanitären Gründen sind derzeit geplant?