Aufenthaltsbeendende bzw. aufenthaltsverhindernde Maßnahmen gegen unerlaubte Einreisen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb wurden bei den übrigen 36.106 unerlaubt eingereisten Personen (siehe die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/957) keine aufenthaltsbeendenden bzw. aufenthaltsverhindernden Maßnahmen initiiert, respektive warum ist deren Ausreise nicht erfolgt?