Aufenthalt von Angehörigen der Bundeswehr und deutscher Nachrichtendienste in Syrien seit Juli 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden/Stellen über die Anwesenheit von Angehörigen der Bundeswehr und deutscher Nachrichtendienste auf syrischem Staatsgebiet (unabhängig davon, in welcher Funktion diese Personen sich dort aufhielten/hinbegaben, unter welchem Kommando sie stehen/standen oder ob diese Personen an andere staatliche oder internationale Akteure abgeordnet oder ausgeliehen sind/waren) zu welchen Zeitpunkten seit Juli 2015?