Aufenthalt des Leiters der Abteilung für Auslandsbeziehungen der Dyanet in Deutschland am 18.02.2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum war der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden (insbesondere GBA, BND und BfV) der Aufenthalt des Leiters der Abteilung für Auslandsbeziehungen der Diyanet, Halife Keskin, der mit Schreiben vom 20. September 2016 Konsulatsangehörige und Mitarbeitende der DITIB dazu aufgefordert hat, Berichte über Anhänger und Einrichtungen der Gülen-Bewegung anzufertigen und der türkischen Regierung zur Verfügung zu stellen, am 18. Februar 2017 in Deutschland nicht bekannt (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/11365; ergänzende Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf meine Nachfrage in der Regierungsbefragung vom 8. März 2017, Plenarprotokoll 18/220, S. 22016), obwohl der Generalbundesanwalt an diesem Tag per E-Mail und Fax über die Anwesenheit von Halife Keskin informiert worden ist und diese durch Fotobeweis belegt ist (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/ditib-spionage-tuerkei-beamter-halife-keskin-sicherheitsbehoerden-deutschland), und welche Konsequenzen hat die Ankündigung des türkischen Außenministers, "Demnächst werden Religionskriege in Europa beginnen" (www.bbc.com/turkce/39290288), für die Mitgliedschaft der DITIB in der Deutschen Islamkonferenz?