Aufbrauchfrist von Natriumhydrogencarbonat für Weinbaubetriebe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung auf EU-Ebene vor dem Hintergrund des abrupten Zulassungsendes von Natriumhydrogencarbonat als Grundstoff im Weinbau in Deutschland und Österreich (vgl. www.swr.de/swraktuell/winzer-duerfen-echten-mehltau-nicht-mehr-mit-handelsueblichem-backpulver-bekaempfen-100.html) sich für eine Aufbrauchfrist bis Ende 2026 für bestehende Vorräte von Natriumhydrogencarbonat einsetzen, um finanzielle Härten für Weinbaubetriebe infolge des sofortigen Erlöschens der Zulassung als Grundstoff abzumildern, und wenn nein, warum nicht?