Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Digitalfunknetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fühlt sich die Bundesregierung nach § 13 Absatz 1 des 2007 geschlossenen Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Digitalfunknetzes weiterhin verpflichtet, ein einheitliches Kernnetz zu errichten und zu finanzieren, um Insellösungen in den Ländern zu vermeiden?