Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten
Endgültiger Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung, Unterrichtung betr. Umfang bereits gespeicherter Daten und Zugriff durch Sicherheitsbehörden; Bilanzierung der Sicherheitsgesetzgebung seit 2001 (Strafverfolgungspraxis, Verfassungsrecht, Rechtspolitik) unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft, Beteiligung des Bundestages bei Gremienbesetzung