Auf- und Ausbau von Datenbeständen zur Information über Verfahren zur Anerkennung beruflicher Auslandsqualifikationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern darauf hinwirken, dass die Informationen hinsichtlich der Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, wie sie auf der Internetseite www.anabin.de des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert sind, alle dafür zuständigen Behörden und ggf. auch die Arbeitgeber erreicht?