Auf einer Liste der Spitzenverbände der Kassenärzte und der Krankenkassen verzeichnete und als nicht eilbedürftig eingestufte Krankheiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkrankungen sind auf der Liste verzeichnet, die "die Spitzenverbände der Kassenärzte und der Krankenkassen bis Ende Oktober" 2015 vereinbaren wollten und die bei der Vergabe von Terminen über die einzurichtenden Terminservicestellen "als nicht ‚eilbedürftigʻ einzustufen sind" (Hannoversche Allgemeine vom 20. Oktober 2015), und wie schätzt die Bundesregierung die Rechtsfolgen einer Fehldiagnose durch die überweisende Praxis ein?