Auf den Mindestlohn anrechenbare Lohnbestandteile
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Lohnbestandteile bzw. Lohnzuschläge (zum Beispiel Aufwendungsersatz, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, Nachtarbeitszuschläge, Zuschläge für Schichtarbeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstundenzuschläge) sollen nach Ansicht der Bundesregierung auf den geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde angerechnet werden, und beabsichtigt die Bundesregierung, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen?</p>