Auf bestimmte Städte beschränkte Intensivsprachkurse mit sozialpädagogischer Begleitung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen bleiben die nach mir vorliegenden Informationen vom Staatssekretärsausschuss zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" empfohlenen Intensivsprachkurse mit sozialpädagogischer Begleitung lediglich auf die Städte Duisburg, Dortmund, Berlin und München beschränkt, und weshalb werden diese nicht auch für von der Zuwanderung stark betroffene Städte wie Mannheim eingerichtet?