Äußerungsfrist für Verbände zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es korrekt, dass die Rückmeldefrist der schriftlichen Stellungnahme der Verbände zur aktuellen Änderung des Klimaschutzgesetzes weniger als 20 Stunden betrug, und hält das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine solche Frist in Bezug auf eine adäquate und substanzielle Beteiligung verschiedener Akteure für angemessen?