Äußerungen von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Wählbarkeit der AfD im Rahmen eines Bürgerdialogs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage äußert sich die Bundesregierung, bzw. Christian Lindner in seiner Rolle eines Bundesministers, zu Sachverhalten aus dem Parteienwettbewerb (vgl. hierzu Webpräsenz des Bundesministeriums der Finanzen sowie "DIE WELT", beide zuletzt am 29. Juni 2023 abgerufen: "Bürgerdialog mit Christian Lindner in Weimar. Bundesfinanzminister Christian Lindner war am 26. Juni 2023 in Weimar", www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Termine/BMF-Veranstaltungen/2023-06-26-jetzt-buergerdialog-weimar.html; "Als es um den Sieg der AfD geht, macht Lindner einen ungewöhnlichen Vorschlag", www.welt.de/wirtschaft/article246081788/Christian-Lindner-ueber-AfD-Im-Notfall-koennte-man-noch-die-Linkspartei-waehlen.html), und ist es – indem das "natürlich keine Wahlempfehlung" (siehe "DIE WELT") wäre –, lediglich die Linkspartei, die man aus Sicht der Bundesregierung anstelle der AfD "im Notfall noch wählen könnte" (wenn nicht, bitte sonstige Parteien entsprechend nennen bzw. näher ausführen)?