Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf Twitter über die AfD
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und durch wen hat die Bundesregierung Kenntnis davon erhalten, dass der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz (CDU), die Partei Alternative für Deutschland (AfD) am 11. November 2018 öffentlich als ,,giftigen Abschaum" bezeichnet hat (https://twitter.com/wanderwitz/status/106171005710315 5200)? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz (CDU), wonach die Partei Alternative für Deutschland (AfD) "giftiger Abschaum" sei (https://twitter.com/wanderwitz/status/1061710057103155200), und hält die Bundesregierung die Bezeichnung "Abschaum" durch Parlamentarische Staatssekretäre gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages grundsätzlich für angemessen? <br /> <br /> Wie oft haben Parlamentarische Staatssekretäre nach Kenntnis der Bundesregierung bisher öffentlich Mitglieder des Deutschen Bundestages als "Abschaum" bezeichnet, und fällt dieser Begriff unter die Definition der Bundesregierung für "Hate Speech und Hetze im Internet" (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikatione n/themen/heimat-integration/nap.pdf?__blob=publicationFile&v=7, S. 35)?