Äußerung eines Vertreters des Bundespolizeipräsidiums bei einer Anhörung beim Oberverwaltungsgericht zur Beschaffung von Schutzhelmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Vertreter des Bundespolizeipräsidiums, die am 9. Oktober 2019 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bezüglich der Beschaffung ballistischer Schutzhelme bei der Bundespolizei nach einem Pressebericht die Aussage: "Die Durchhaltefähigkeit steht im Vordergrund. Sollte der Beamte dabei am Leben bleiben, wird das als positiver Nebeneffekt mitgenommen." getätigt haben, und wie verträgt sich eine solche Position mit der Fürsorgepflicht aus § 78 des Bundesbeamtengesetzes (Ausgabe 12-2019 GdP Bundespolizei Bezirksjournal S. 1 Kommentar von Martin Schilff)?