Äußerung der Bundeskanzlerin zur Umsetzung des Interimsabkommens mit Serbien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Äußerung der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem serbischen Präsidenten Boris Tadic am 16. November 2009, wonach „nach deutscher Sicht [...] das Interimsabkommen in Kraft treten“ könne und um dies zu erreichen, „Deutschland auch weiter Gespräche mit den europäischen Ländern führen [werde], die hierfür noch nicht die Voraussetzungen sehen“, dahingehend zu interpretieren, dass die Bundesregierung die vom Rat der Europäischen Union in seiner Schlussfolgerung vom 28. April 2008 als Voraussetzung für die Umsetzung des Interimsabkommens genannte uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien für erfüllt hält und somit die Auslieferung des immer noch flüchtigen Hauptverantwortlichen für das Massaker von Srebrenica, General a. D. Ratko Mladi'c, als Vorbedingung für die Umsetzung des Interimsabkommens mit Serbien für vernachlässigbar hält?