Außerbetriebsetzung von Photovoltaikanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position bezieht die Bundesregierung zur Notwendigkeit einer vollständigen Außerbetriebsetzungsmöglichkeit bei Photovoltaikanlagen, und wie positioniert sie sich zu der Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE), die die Kurzschlusstechnik im Gegensatz zum Vorentwurf für nicht zulässig erklärt (bitte jeweils begründen)?