Außenprüfungen von Betrieben zeitnah durchführen
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung (BpO): Begrenzung der maximal rückwirkend geprüften Steuerjahre auf drei Jahre und diesbezügliche Anpassung der Abgabenordnung, Ausnahmeregelungen und Übergangsphase für die Finanzbehörden, klare Definition des Begriffs "Gegenwartsnähe" in der BpO, Beantragung zeitnaher Betriebsprüfungen auch für KMU, Verkürzung von Aufbewahrungsfristen sowie Verbesserung digitaler Dokumentationsmöglichkeiten