Attraktivität von Au-pair-Beschäftigungen steigern
Anhebung der Höchstaltersgrenze für Au-pair-Beschäftigung auf unter 27 Jahre, Verlängerung der Beschäftigung auf bis zu 24 Monate, Beschleunigung des Visumverfahrens aus nichtprivilegierten Staaten, einheitliche Kriterien für den Nachweis der Sprachkenntnisse, mögliche Herauslösung der Au-pair-Beschäftigung im Aufenthaltsrecht aus dem Bereich des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Zertifizierung der Au-pair-Vermittlungsagenturen, Werbemaßnahmen für Au-pair-Beschäftigung