Kenntnisse zum Verfahrensstand laufender Programme, zu Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Rumänien, Russland, Kaliningrad, Schweden, der Schweiz, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Ukraine und Ungarn; Stand der Notifizierung durch den Ursprungsstaat laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention; Beteiligung an einem grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)