Genehmigungs- oder anzeigepflichtige innerdeutsche sowie grenzüberschreitende Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen, Bedingungen für den tatsächlichen Transport sowie deren Erfüllung, behördliches Entscheidungsverfahren, bisherige Transportverschiebungen aufgrund nicht erfüllter Genehmigungsbedingungen, Erkenntnisse zur fehlenden 48-Stunden-Meldung bei dem Atomtransport vom 31. März 2015<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)