Atomrechtliches Verfahren für die Probeöffnung von Einlagerungskammern des Atommülllagers Asse II sowie Umsetzung des Notfallsplans
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sind, wenn es richtig ist, dass für die Probeöffnung von Einlagerungskammern des Atommülllagers Asse II ein förmliches atomrechtliches Verfahren durchgeführt wird, die Zeitabläufe dieses Genehmigungsverfahrens, und aus welchen Gründen wurde nicht der nach dem Atomgesetz mögliche Weg einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr gewählt (bitte mit Angabe, wer in diesem Fall die Entscheidung für das förmliche Verfahren getroffen hat)? <br /> <br /> Werden bereits Komponenten des vom Bundesamt für Strahlenschutz vorgelegten Notfallplans für das Atommülllager Asse II umgesetzt (ggf. bitte mit Angabe, welche), und wenn nein, aus welchen Gründen wurde mit diesen Maßnahmen noch nicht begonnen?