Atomkosten verursachergerecht anlasten - Kernbrennstoffsteuer beibehalten und anheben
Unterbrechungslose Verlängerung bis 2022 und Erhöhung des Steuertarifs ab 2017 zur Deckung der Kosten für Rückbau und Entsorgung nuklearer Altlasten sowie Endlagersanierung