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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-291900

Atom- und strahlenschutzrechtliche Anforderungen bzgl. der Genehmigung des geplanten Logistikzentrum Würgassen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die Anforderungen nach Auffassung der Bundesregierung im Atomrecht und im Strahlenschutzrecht bezüglich der Genehmigung des geplanten Logistikzentrum Würgassen gleich, obwohl die gleichartige Pufferanlage am Schacht Konrad nach eigenen Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach Atomrecht errichtet wird, die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) aber ausweislich ihrer Homepage für das Logistikzentrum Würgassen eine Umgangsgenehmigung nach § 12 des Strahlenschutzgesetzes zu beantragen plant, und wenn nicht, worin unterscheiden sich diese, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die BGZ für die nach Strahlenschutzrecht zu betrachtende Anlage in Stellenanzeigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sucht, die für das Logistikzentrum Konrad am Standort Würgassen Leitungsaufgaben nach dem Atomrecht übernehmen sollen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 124 auf Bundestagsdrucksache 20/3141; dem Artikel "Wie sicher wird das Atomlager gebaut?" aus der Tageszeitung Neue Westfälisch vom 26. August 2022; Stellenanzeige https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=ee55e0f808b80dfc&from=native&from=mobRdr&utm_source=%2Fm%2F&utm_medium=redir&utm_campaign=dt Stand: 26. August 2022)?