Asylverfahren und Abschiebungshaft bei sog. Aufgriffsfällen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird der Erlass des BMI vom 3. März 2006 an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wonach in Verfahren nach der Dublin-II Verordnung bei sog. Aufgriffsfällen in Abstimmung mit der Bundespolizei "eine Abschiebungshaft zu erlangen" ist, spätestens mit dem Inkrafttreten der Wiedereinführung des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 34a des Asylverfahrensgesetzes voraussichtlich im August 2013 aufgehoben, und wenn nein, warum nicht?