Asylverfahren für über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereiste Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sollen nach aktueller Weisungslage/Anordnung des Bundesinnenministeriums Migranten, die nicht in einem anderen EU-Staat registriert sind, aber über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland kommen, weiterhin Asyl in Deutschland beantragen?