Asylentscheidungen zu syrischen Flüchtlingen im Rahmen einer persönlichen Anhörung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie waren die Asylentscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach gewährtem Status differenzieren) im Gesamtjahr 2015 bzw. im bisherigen Jahr 2016 bei syrischen Asylsuchenden, deren Asylgründe im Rahmen einer persönlichen Anhörung (d. h. nicht in einem nur schriftlichen Verfahren) geprüft wurden, und wie bewertet die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, den enormen Anstieg der Gewährung lediglich subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge im April 2016 vor dem Hintergrund, dass sie bei der Verabschiedung des so genannten zweiten Asylpakets im Deutschen Bundestag noch erklärt hatte, dass die Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "nur eine kleine Gruppe" betreffe (Plenarprotokoll 18/158, S. 15478)?