Asylbewerber bzw. Familiennachgezogene mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hartz IV) sind Personen, die 2015 oder danach einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben und/oder sich als privilegiert Familiennachgezogene in Deutschland aufhalten, und welche weitere Entwicklung der Größe dieser Personengruppe von Leistungsempfängern nach dem SGB II erwartet die Bundesregierung in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021?