Asylanträge von seit 2012 erneut eingereisten Personen und Fälle von mehrfacher Identitätsverschleierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der 28.224 seit 2012 wieder eingereisten Personen (Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/14931) haben bei ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland das zweite, dritte bzw. mehr als das dritte Mal einen neuen Asylantrag gestellt (bitte pro Jahr und nach der erbetenen Anzahl der Beantragung aufschlüsseln), und wie erklärt die Bundesregierung die Vielzahl von bekannten Fällen von sogenannten "Flüchtlingen mit mehreren Identitäten" (alleine im Bundesland Niedersachsen gab es 880 Fälle im Jahr 2017, https://bit.ly/2CCbNhl), die in Diskrepanz zu den Ausführungen des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat in der o. g. Antwort stehen, wonach "alle Asylsuchenden […] bei der Antragstellung schon seit den 1990er Jahren erkennungsdienstlich behandelt [werden], Mehrfachidentitäten […] daher bei Abgabe von Fingerabdrücken im Asylverfahren erkannt und ausgeschlossen [werden]"?