Asylanträge von Personen mit Einreisesperre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Vorliegens einer Einreisesperre bezüglich der rund 30 000 Asylbewerber, die seit 2012 Deutschland verlassen haben und dann wieder eingereist sind, um danach, wie erfahren, weitere Male Asyl zu beantragen (vgl. hierzu die Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Martin Sichert vom 18. November 2019 auf Bundestagsdrucksache 19/15583)?