Asylanträge russischer Homo-, Trans- oder Intersexueller seit Juni 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Asylanträge bekannt, die aufgrund einer Verfolgung nach dem am 11. Juni 2013 beschlossenen Gesetz gegen "Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen" von russischen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTTI) in Deutschland gestellt wurden, und sieht die Bundesregierung das Gesetz und die darauf basierende Verfolgung als ausreichend an, um – abhängig von der Prüfung der Umstände des Einzelfalles – einen Flüchtlingsstatus wegen politischer Verfolgung oder einen humanitären Aufenthaltsstatus wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen zu begründen?