Asylanhörungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik
Angaben zu Umfang und Modalitäten von Asylanhörungen per Videokonferenz, auch hinsichtlich der Vorschrift zur persönlichen Anhörung nach § 24 Asylverfahrensgesetz; Durchführung von Screenings für besonders bedürftige Antragsteller, Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Grundlage von Niederschriften nicht persönlich bei der Anhörung anwesender Mitarbeiter, Frage der Angemessenheit von Personalmitteleffizienz angesichts von Entscheidungen über Schutzbedürftigkeit<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)