Ärztliche Versorgung in Neubaugebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Änderungsbedarf im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), um den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder zu ermöglichen, Planungsgebiete in an Bevölkerung wachsenden Städten neu einzuteilen, in denen es ohne gesetzliche Änderung vor allem in Neubaugebieten zu ärztlicher Unterversorgung kommt, weil Arztsitze nach der starren Struktur der Planungsgebiete vor allem im Innenstadtbereich verortet sind, kaum aber in den Neubaugebieten, und wie könnte eine entsprechende SGB-V-Änderung nach Vorstellung der Bundesregierung konkret aussehen, um die ärztliche Versorgung auch in Neubaugebieten sicherzustellen?