Arzneimittelherstellung durch Bundeswehrapotheken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist wie in der Vergangenheit die Herstellung pharmazeutischer Produkte durch die Bundeswehr zumindest für solche Produkte sichergestellt, bei denen die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Nichtbelieferung am Markt aufgrund einer Monopolstellung des Lieferanten relativ hoch ist und/oder die Auswirkung einer Nichtbelieferung dramatisch wäre (vgl. etwa dazu die Mahnung von Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner, Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: ENGPÄSSE IN DER CORONAKRISE, Bundeswehr will wieder Arzneimittel herstellen, in: APOTHEKE ADHOC, www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/bundeswehr-will-wieder-arzneimittel-herstellen/; in Verbindung mit: Arzneimittelherstellung in der Bundeswehr, in: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2013/2, vom 6. Juli 2013, https://wehrmed.de/pharmazie/arzneimittelherstellung-in-der-bundeswehr.html:~:text=Alle%20Bundeswehrapotheken%20im%20In%2D%20und,der%20Grundlage%20einer%20%C3%A4rztlichen%20Einzelverordnung)?